1.)

Das Dojo ist der Ort, an dem KARATE-DO, der Weg des KARATE, geübt und trainiert wird.

 

2.)

Ziel des KARATE-DO ist es, über körperliches Training und geistiger Auseinandersetzung mit der Kampfkunst KARATE einen Weg zu innerer Harmonie und Selbstverwirklichung zu finden.

 

3.)

Zum Beginn und zum Ende einer jeden Trainingseinheit müssen Lehrer (Sensei) und Schüler (Deshi) zur Meditation in den Fersensitz (Seiza) abknien. Die Schüler stellen sich hierbei auf einer Linie auf, wobei der ranghöchste Schüler die sich vom Sensei gesehen am weitesten links befindliche Position einnimmt. Auf ein vom ranghöchsten Schüler zu gebendes Kommando nehmen die Schüler nacheinander den Fersensitz ein. Die Augen sind zu schließen (Mokusu), und der Oberkörper hat eine aufrechte Haltung einzunehmen (Bauchatmung). Die Dauer des Abkniens soll mindestens 30 Sekunden betragen.

 

4.)

Die Lehrer und Trainer sind uneingeschränkt weisungsberechtigt. Ihren Weisungen und Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.

 

5.)

Es sind nur Ausbilder mit gültiger Trainerlizenz berechtigt, Karate zu unterrichten.

 

6.)

Die Unterrichtssprache ist grundsätzlich japanisch. Sämtliche Techniken des Karate sind durch japanische Begriffe eindeutig definiert. Für Anfänger können auch deutsche Umschreibungen, welche allerdings die japanische Terminologie teilweise nur unzureichend und ungenau übersetzen, verwendet werden. Alle Anfänger sind verpflichtet, sich nach und nach mündlich mit den wichtigsten japanischen Fachausdrücken vertraut zu machen.

 

7.)

Voraussetzung für das Üben von KARATE-DO ist Respekt, Achtung und Höflichkeit der Trainierenden untereinander (Sensei - Deshi, Deshi - Sensei, Deshi - Deshi): Karate beginnt mit Respekt und endet mit Respekt!

 

8.)

Die Anwesenheit von Zuschauern ist nur nach Absprache mit dem Trainer gestattet.

 

9.)

Vor Betreten des Dojos sind sämtliche Schmuckgegenstände (z.B. Ohrringe, Fingerringe, Nasenringe, Uhren, Ketten, gefährliche Haarspangen etc.) abzulegen. Sportbrillen mit Kunststoffgläsern und Kontaktlinsen dürfen auf eigenes Risiko getragen werden.

 

10.)

Der Gruß (Rei) ist ein wesentlicher Bestandteil von KARATE-DO. Er ist das äußerliche Zeichen für Höflichkeit und Respekt. Beim Betreten und beim Verlassen des Dojos sowie vor und nach jeder Partnerübung muss daher eine Verbeugung, bei der der Oberkörper leicht nach vorne geneigt wird, gemacht werden.

 

11.)

Das Dojo darf nur barfuß und in der Trainingsbekleidung, dem weißen Karate-Gi, welcher von einem Gürtel zusammengehalten wird, dessen Farbe den Leistungsstand des Schülers ausweist, betreten werden. Der Karate-Gi muss sauber sein. Aufnäher auf dem Karate-Gi, welche das Dojo- oder Verbandsemblem zeigen, sind erlaubt. Jegliche Werbung auf dem Karate-Gi ist verboten.

 

12.)

Die Trainierenden dürfen das Dojo nur in gepflegtem Aussehen betreten. Der Trainer bzw. Übungsleiter ist berechtigt, Schüler, deren Äußeres nicht der gesamten Dojo-Etikette entspricht, zum Verlassen des Dojos und zum Abstellen des festgestellten Fehlers aufzufordern. Der Schüler darf das Dojo erst nach Abstellen des Fehlers wieder betreten.

 

13.)

Alle Trainierenden müssen pünktlich zum Trainingsbeginn erscheinen. Kommt ein Schüler zu spät zum Training, so hat er im Eingangsbereich des Dojos solange zu warten, bis er eine Aufforderung des Trainers durch Handzeichen erhält, sich dem Training anzuschließen.

 

14.)

Das Verlassen des Dojos vor dem offiziellen Ende der Trainingseinheit ist nur mit Zustimmung des Trainers bzw. Übungsleiters erlaubt.

 

15.)

Nachfolgende Trainingsgruppen dürfen das Dojo solange nicht betreten, bis die Trainingseinheit offiziell abgeschlossen ist.

 

16.)

Das Mitnehmen von Trainingstaschen in das Dojo ist grundsätzlich erlaubt. Die Trainingstaschen müssen ordentlich am Rand oder in einer Ecke des Dojos abgestellt werden und dürfen den Trainingsablauf nicht behindern.

 

17.)

Unnötiges Lärmen, Schreien, Spielen, Umherspringen und Herumturnen im Dojo ist zu unterlassen.

 

18.)

Im Dojo darf nicht gegessen, nicht getrunken und nicht geraucht werden.

 

19.)

Das Dojo ist sauber zu halten. Es wird ein Reinigungsdienst eingeteilt, der für den sauberen und ordentlichen Zustand des Dojos verantwortlich ist. Nach jeder Trainingseinheit ist das Dojo mit einem Besen zu kehren.

 

20.)

Das Dojo dient jedem einzelnen zum Üben von KARATE-DO. Aufgrunddessen ist es eine unabdingbare Notwendigkeit, dass sich jeder Trainierende an die Dojo-Ordnung hält und aktiv dazu beiträgt, dass das Dojo als Ort der Würde geschätzt wird. Alle Karatékas unseres Dojos vertreten die überlieferte Philosophie und Tradition der japanischen Großmeister:

 

"Ziel einer Kampfkunst ist es nicht, durch körperliche Überlegenheit seinen Gegner zu besiegen - es gilt, ihm geistig überlegen zu sein!"